
Trinkwasserhygiene — der vollständige Ratgeber zu Pflichten, Risiken und Prüfung
Auf einen Blick - Trinkwasserhygiene betrifft **vier Instanzen**: Mieter, WEG-Eigentümer, Vermieter und Selbstnutzer im eigenen Haus — die Pflichten unterscheiden sich erheblich. - **Frist 12. Januar 2026:** Bleihaltige Leitungen in vermieteten Wohngebäuden müssen entfernt oder stillgelegt sein. Bußgeld bis 25.000 € nach § 27 TrinkwV. - **Großanlagen** (Speicher ≥ 400 l oder Rohrinhalt > 3 l) müssen alle drei Jahre auf Legionellen geprüft werden. Technischer Maßnahmenwert: 100 KBE/100 ml. - **Stagnationswasser** nach mehr als vier Stunden Standzeit nicht trinken — kalt ablaufen lassen. - **Wasserfilter** sind laut Stiftung Warentest meist überflüssig. In Deutschland fließt fast überall einwandfreies Trinkwasser aus der Leitung. - **Eigene Probe** im akkreditierten Labor ab ca. 60 € — sinnvoll bei Altbau, Säuglingen im Haushalt oder Hausbrunnen.








