Auf einen Blick

Verdacht auf Legionellen im Warmwasser? Wir vermitteln einen geprüften Sanitär-Innungsbetrieb in Ihrer Region.

  • Legionellen sind Bakterien, die sich in lauwarmem stehenden Wasser (25–50 °C) vermehren und über Aerosole — etwa beim Duschen — Lungenentzündungen auslösen können.

  • Pflichtprüfung in vermieteten Mehrfamilienhäusern mit Großanlage: alle 3 Jahre, drei Probenahmestellen, akkreditiertes Labor.

  • Maßnahmenwert 100 KBE/100 ml; Duschverbot kann das Gesundheitsamt bei sehr hohen Werten ab etwa 10.000 KBE anordnen.

  • Schutz: Warmwasser ≥ 60 °C am Speicher, Zirkulation ≥ 55 °C, regelmäßiges Spülen, keine Totstränge.

  • Symptome: hohes Fieber, Husten und Atemnot 2–10 Tage nach Aerosol-Exposition — ärztlich abklären lassen.

### Welche Grenzwerte gelten bei der Legionellen-Prüfung?

| KBE/100 ml | Klassifizierung | Sofortmaßnahme |

|---|---|---|

| < 100 | unauffällig | nächste Routine-Prüfung in 3 Jahren |

| 100–999 | Maßnahmenwert überschritten | Gefährdungsanalyse, Nachprobe, Temperaturanhebung |

| 1.000–9.999 | mittlere Kontamination | Sanierung, Mieterinformation, ggf. Duscheinschränkung |

| ≥ 10.000 | hohe Kontamination | sofortiges Duschverbot, Sanierung, Anzeige Gesundheitsamt |

Eine Legionellen-Probe ist drei Dinge gleichzeitig: eine Pflicht für Vermieter, eine medizinische Frage für jeden, der Symptome zeigt — und eine teure Entscheidungsgrundlage, wenn der Befund über dem Maßnahmenwert liegt. Genau deshalb verbindet dieser Ratgeber drei Sichten, die andere Seiten trennen: das Bakterium und seine Symptome, die Pflichtprüfung mit ihren drei Probenahmestellen und ihrem 3-Jahres-Rhythmus, und die Eskalationsstufen mit der Schwellenwerte-Tabelle von 100 KBE/100 ml (Maßnahmenwert) bis 10.000 KBE/100 ml (Duschverbot). Wir arbeiten mit Robert Koch-Institut, Umweltbundesamt, DVGW und Verbraucherzentrale — und nennen jede Konsequenz beim richtigen Paragrafen. Eine Übersicht über alle Trinkwasser-und-Hygiene-Themen finden Sie auf unserer Cluster-Hub-Seite. Stand: Mai 2026.

Was Legionellen sind und wie sie krank machen

Legionellen sind stäbchenförmige, gramnegative Bakterien, die natürlicherweise in Süßgewässern in geringer Zahl vorkommen. Gefährlich werden sie erst, wenn sie in technischen Wassersystemen — Warmwasserspeichern, Rückkühlwerken, Whirlpools — ideale Wachstumsbedingungen finden. Die wichtigste Spezies für Erkrankungen ist Legionella pneumophila.

Wo Legionellen wachsen

Drei Faktoren begünstigen die Vermehrung: Temperatur zwischen 25 und 50 °C, Stagnation in selten genutzten Leitungssträngen und Biofilme an Rohr-Innenwänden. Unter 20 °C sind Legionellen kaum aktiv, über 60 °C werden sie innerhalb weniger Minuten abgetötet. Genau deshalb gilt die Faustregel, den Warmwasserspeicher konstant auf mindestens 60 °C einzustellen und die Zirkulationsleitung bei mindestens 55 °C zu betreiben (Empfehlung DVGW W 551, Stand: Mai 2026).

Legionärs-Krankheit

Legionärs-Krankheit (Pneumonie): Inkubationszeit 2–10 Tage; Leitsymptome sind hohes Fieber, trockener Husten, Schüttelfrost und zunehmende Atemnot. Bei älteren oder immungeschwächten Personen kann zusätzlich Verwirrtheit auftreten. Der Verlauf erfordert eine ärztliche Abklärung; die Erkrankung ist mit gezielten Antibiotika gut behandelbar (Quelle: RKI-Ratgeber Legionellose, Stand: Mai 2026).

Pontiac-Fieber

Pontiac-Fieber: Inkubationszeit nur 5–72 Stunden (meist 8–24 Stunden); grippeähnliches Krankheitsbild mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, ohne Lungenentzündung. Das Pontiac-Fieber heilt typischerweise innerhalb weniger Tage selbstlimitierend ab.

Die Übertragung erfolgt nicht über das Trinken, sondern ausschließlich durch das Einatmen feiner Wassertröpfchen — Aerosole, wie sie unter der Dusche, beim Whirlpool oder an verneblerbasierten Klimaanlagen entstehen. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung gibt es nicht. Seit Einführung der Meldepflicht nach § 7 IfSG im Jahr 2001 hat das RKI kontinuierlich steigende Fallzahlen registriert; ein Teil der Zunahme erklärt sich durch verbesserte Diagnostik, ein anderer durch alternde Bevölkerung und klimatische Faktoren.

Wer prüfen muss: Großanlage und Drei-Jahres-Pflicht

Die TrinkwV legt die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen klar fest — sie trifft nicht jeden Vermieter, aber jeden Betreiber einer Großanlage in einem vermieteten Mehrfamilienhaus.

Großanlagen-Definition

Nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 ist eine Großanlage definiert durch zwei alternative Schwellen: Speichervolumen ≥ 400 Liter im Trinkwassererwärmer oder Rohrleitungsinhalt > 3 Liter zwischen Erwärmer und entferntester Entnahmestelle. Bereits das Erreichen einer Schwelle macht die Anlage zur Großanlage. Liegt sie unter beiden Werten, gilt sie als Klein-Installation und ist von der Routine-Pflicht ausgenommen — typisch sind dezentrale Wohnungs-Durchlauferhitzer.

Wer ist Betreiber?

„Betreiber" ist nach TrinkwV der Eigentümer des Gebäudes — also Vermieter, Wohnungsunternehmen oder WEG-Gemeinschaft. Eine beauftragte Hausverwaltung handelt im Auftrag, die Verantwortung bleibt beim Eigentümer. Pflicht ist die Probenahme alle drei Jahre durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor. Bei Maßnahmenwert-Überschreitung verkürzt sich das Intervall — typisch auf ein Jahr oder darunter, bis die Sanierungswirkung nachweisbar ist. Rechtsgrundlage ist § 14b TrinkwV in Verbindung mit Anhang 3 Teil II der TrinkwV vom 24. Juni 2023. Eine ausführliche Übersicht der Vermieterpflichten lesen Sie unter Trinkwasserverordnung — was Vermieter und Eigentümer beachten müssen.

Sind Sie sicher, ob Ihre Anlage als Großanlage gilt? Unsere kostenlose 60-Sekunden-Klärung führt Sie durch beide Schwellenwerte → Großanlage prüfen.

Ablauf einer Probenahme — Schritt für Schritt

Die korrekte Probenahme entscheidet über die Aussagekraft jedes Befunds. Zwei Fehler kommen in der Praxis besonders häufig vor: das vorherige Spülen der Probenahmestellen und die falsche Auswahl der Entnahmepunkte.

Vorbereitung der Probenahme

Drei Schritte führen zur belastbaren Probe:

  1. Anlage in regulärem Betrieb halten: keine Sonderspülungen, keine Temperaturveränderung in den letzten Tagen vor der Probenahme — die Probe soll den Alltagszustand abbilden.

  2. Probenehmer terminieren: zertifizierter Probenehmer eines akkreditierten Labors, der die Probenahmestellen vor Ort identifiziert.

  3. Mieter informieren: 14 Tage vorher Terminanzeige für die Probenahme an der wohnungsinternen Entnahmestelle, in der Regel der obersten Dusche.

Probenahmestellen

Die TrinkwV verlangt mindestens drei Entnahmepunkte:

  • Warmwasseraustritt am Speicher — prüft die Quelle des Warmwassersystems.

  • Zirkulationsrücklauf — prüft die Strömung im gesamten Verteilnetz.

  • Entfernteste Entnahmestelle — prüft den Endpunkt; typisch die Dusche im obersten Geschoss.

Auswertung

Die Probe wird im Labor kultiviert; das Ergebnis liegt nach 10–14 Tagen schriftlich vor. Bei einem auffälligen Befund informiert das Labor parallel das Gesundheitsamt, das daraufhin gegebenenfalls weitere Maßnahmen anordnet. Die Eigentümer-Mitteilung enthält die KBE-Werte je Probenahmestelle und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Den vollständigen Beauftragungsablauf inklusive Anbieter-Vergleich lesen Sie unter Trinkwasserprüfung beauftragen — Ablauf und Kosten.

Schwellenwerte und ihre Konsequenzen

Der technische Maßnahmenwert nach § 51 TrinkwV liegt bei 100 KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter Wasser). Aus der Praxis hat sich darüber hinaus eine vierstufige Eskalation eingebürgert, die Gesundheitsämter und Hygieniker zur Maßnahmenplanung verwenden.

Die vier Schwellenwerte im Detail

KBE/100 ml

Klassifizierung

Sofortmaßnahme

Empfohlene Frist

< 100

unauffällig

Regelbetrieb fortsetzen

nächste Routine in 3 Jahren

100–999

technischer Maßnahmenwert überschritten

Gefährdungsanalyse, Nachprobe, Temperaturanhebung am Speicher, Spülplan

innerhalb 4 Wochen

1.000–9.999

mittlere Kontamination

schnelle Sanierung, Mieterinformation, ggf. Duscheinschränkung mit Filterduschköpfen

innerhalb 14 Tagen

≥ 10.000

hohe Kontamination

sofortiges Duschverbot, Sofortsanierung, Anzeige Gesundheitsamt

sofort

Wann das Gesundheitsamt eingreift

Bereits ab 100 KBE/100 ml entsteht die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsanalyse und Mieterinformation. Behördliche Anordnungen — Duschverbot, Wasserentnahmestopp, Anordnung der Sanierung mit Frist — werden in der Regel ab dem Bereich 10.000 KBE/100 ml ausgesprochen, in Einzelfällen aber auch früher, etwa wenn besonders schutzbedürftige Personen im Haushalt leben. Eine ärztlich bestätigte Legionärs-Krankheit eines Bewohners ist nach § 7 IfSG meldepflichtig und löst regelmäßig eine Umgebungsuntersuchung aus, unabhängig vom letzten Routinebefund.

Sanierungsmaßnahmen bei Befund

Drei Sanierungswege haben sich etabliert; in der Regel werden sie kombiniert.

Thermische Desinfektion

Die thermische Desinfektion ist der Standard: Der Warmwasserspeicher wird auf mindestens 70 °C aufgeheizt; an jeder Auslassstelle wird drei Minuten lang Wasser dieser Temperatur entnommen. Die Maßnahme erfordert einen Fachbetrieb und vorherige Mieterinformation wegen Verbrühungsgefahr; abgesperrte Wohnungen oder seltener genutzte Entnahmestellen werden vorab identifiziert und einbezogen.

Chemische Desinfektion

Bei wiederholten Befunden oder konstruktiv schwierigen Anlagen kommt die chemische Desinfektion zum Einsatz — typischerweise mit Chlordioxid oder Wasserstoffperoxid. Sie darf ausschließlich durch zertifizierte Fachfirmen ausgeführt werden und ist beim Versorger anzuzeigen. Während der Anwendung ist die Wasserentnahme eingeschränkt, was eine sorgfältige Kommunikation mit den Bewohnern erfordert.

Bauliche Maßnahmen

Die nachhaltigste Wirkung erreichen bauliche Eingriffe: Stilllegung von Totsträngen (Leitungsabschnitte ohne regelmäßige Durchströmung), hydraulischer Abgleich der Zirkulation, Erhöhung der Vorlauftemperatur auf dauerhaft ≥ 60 °C, Rücklauftemperatur ≥ 55 °C. Filterduschköpfe sind eine sinnvolle Brückenmaßnahme für die Zeit bis zur abgeschlossenen Sanierung, insbesondere zum Schutz immungeschwächter Bewohner. Den Rohrtausch und konstruktive Eingriffe lesen Sie ausführlich in unserem Cluster zu Sanitärinstallation und Rohrleitungen.

Mieter-Duldungspflicht und Mietminderung

Die Probenahme ist eine Erhaltungsmaßnahme im Sinne der Mietrechtsdogmatik. Der Vermieter darf sie nach angemessener Vorankündigung — in der Praxis 14 Tage — durchführen lassen; der Mieter hat eine Duldungspflicht analog § 555a BGB für Erhaltungsmaßnahmen. Der Termin sollte werktags innerhalb regulärer Geschäftszeiten liegen, kürzere Vorlaufzeiten sind im Notfall (Verdacht auf Erkrankung im Haus) zulässig.

Auf der Mieterseite bestehen umgekehrt Mietminderungsansprüche, wenn ein nachgewiesener Hygienemangel den Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt. Bandbreiten aus der Amtsgerichts-Rechtsprechung: bei dauerhaftem Hygienemangel ohne Duschverbot typisch 5–20 %; bei behördlich angeordnetem Duschverbot wegen sehr hoher Legionellen-Werte sind deutlich höhere Minderungen zugesprochen worden. Konkrete Aktenzeichen variieren je nach Bundesland und Einzelfall — der Mieterbund bietet eine ständig aktualisierte Mietminderungstabelle.

Der Vermieter trifft eine Informationspflicht nach § 16 TrinkwV: alle betroffenen Bewohner sind unverzüglich nach Befundkenntnis schriftlich zu informieren — über Risiko, eingeleitete Maßnahmen und voraussichtliche Dauer. Sanierungskosten sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung gedeckt; der Eigentümer trägt sie. Vertiefung zum Mietrecht bei Sanitärmängeln lesen Sie in unserem Cluster Recht und Versicherung.

Häufige Fragen zu Legionellen

Wann ist eine Legionellen-Prüfung Pflicht?

Pflicht ist die Prüfung in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung ab drei Wohneinheiten, wenn die Anlage als Großanlage gilt: Speicher mindestens 400 Liter ODER Rohrleitungsinhalt über drei Liter zwischen Trinkwassererwärmer und entferntester Entnahmestelle. Sie betrifft Vermieter, gewerbliche Anlagen und WEG-Gemeinschaften. Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie dezentrale Anlagen (Durchlauferhitzer pro Wohnung) sind ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 14b TrinkwV in der Fassung vom 24. Juni 2023. (Stand: Mai 2026)

Welche Symptome verursachen Legionellen?

Eine Legionellen-Infektion kann zwei Krankheitsbilder auslösen: Die Legionärs-Krankheit äußert sich nach 2–10 Tagen Inkubation in Husten, hohem Fieber, Schüttelfrost und Atemnot — eine Lungenentzündung, die ärztlich abgeklärt werden muss. Das Pontiac-Fieber verläuft milder, grippeähnlich, ohne Lungenentzündung und heilt meist ohne Therapie. Übertragung erfolgt nicht durch Trinken, sondern durch Einatmen feiner Wassertröpfchen — etwa beim Duschen oder im Whirlpool. (Stand: Mai 2026)

Wie oft muss eine Legionellen-Prüfung durchgeführt werden?

Bei unauffälligem Befund alle drei Jahre durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor an mindestens drei Probenahmestellen (Speicher-Austritt, Zirkulationsrücklauf, entfernteste Entnahmestelle). Bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml verkürzt sich der Rhythmus deutlich — die Behörde kann jährliche oder kürzere Folgeprüfungen anordnen, bis Sanierungsmaßnahmen wirken. (Stand: Mai 2026)

Was kostet eine Legionellen-Prüfung?

Eine Standard-Probenahme an drei Stellen kostet Stand Mai 2026 typischerweise 130–275 € im Mehrfamilienhaus. Diese Kosten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten der Position „Wasserversorgung" nach § 2 Nr. 3 BetrKV; der Vermieter trägt sie zunächst und legt sie auf alle Mieter um. Bei Maßnahmenwert-Überschreitung anfallende Sanierungs- und Folgeprüfungskosten sind nicht umlagefähig. (Stand: Mai 2026)

Was passiert bei Legionellen-Befund über dem Maßnahmenwert?

Liegt der Befund über 100 KBE/100 ml, müssen Sie eine Gefährdungsanalyse nach DVGW W 551 erstellen lassen, alle Mieter informieren und Sofortmaßnahmen einleiten — typisch Temperaturanhebung und thermische Desinfektion. Bei Werten über 10.000 KBE/100 ml ordnet das Gesundheitsamt regelmäßig ein Duschverbot an, bis die Sanierung wirkt. Sanierungskosten trägt der Eigentümer; sie sind nicht über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Bestätigte Erkrankungen sind nach § 7 IfSG meldepflichtig. (Stand: Mai 2026)

Fazit

Legionellen sind keine Theorie — das RKI zählt jährlich tausende dokumentierte Erkrankungen, die Dunkelziffer ist deutlich höher. Drei Hebel sind erprobt: Temperatur (≥ 60 °C am Speicher, ≥ 55 °C in der Zirkulation), Bewegung (regelmäßiges Spülen, keine Totstränge), Kontrolle (Drei-Jahres-Probe in der Großanlage). Wenn Sie als Vermieter handeln müssen, beauftragen Sie ein akkreditiertes Labor mit zertifizierter Probenahme — die Kosten von 130–275 € sind über die Betriebskosten umlagefähig. Bei Befund über dem Maßnahmenwert beginnen die Pflichten erst: Gefährdungsanalyse, Mieterinformation, Sanierungsplan. Bei akuten Symptomen (Husten, hohes Fieber, Atemnot 2–10 Tage nach Duschnutzung) gehen Sie zum Hausarzt — die Legionärs-Krankheit ist behandelbar, aber zeitkritisch. Vertiefung zur Probenahme finden Sie unter Trinkwasserprüfung beauftragen, Reaktivierungsspülungen nach Leerstand unter Nach langem Leerstand.

Bei Befund über 10.000 KBE: Wir vermitteln Ihnen umgehend einen Sanitär-Fachbetrieb für thermische oder chemische Sanierung. Reaktion in 15 Minuten. → Sanitär-Notdienst anfragen

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Quellen

[1] Trinkwasserverordnung i. d. F. vom 24.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159) · gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023 · abgerufen 8. Mai 2026.

[2] DVGW: Arbeitsblatt W 551 — Vermeidung des Legionellen-Wachstums · dvgw.de · abgerufen 8. Mai 2026.

[3] Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Legionellose · rki.de · abgerufen 8. Mai 2026.

[4] Umweltbundesamt: Probennahmeempfehlung Trinkwasser (Rev. 01) · umweltbundesamt.de · abgerufen 8. Mai 2026.

[5] Verbraucherzentrale: Gefahr aus der Wasserleitung — Blei und Legionellen · verbraucherzentrale.de · abgerufen 8. Mai 2026.

Zur Einordnung: Legionellen lassen sich nur durch eine fachgerechte Probenahme sicher nachweisen. Wer Legionellen im Warmwasser vermutet, sollte nicht weiter ungeschützt duschen, denn Legionellen verbreiten sich über feine Aerosole. Eine thermische oder chemische Desinfektion beseitigt Legionellen, ersetzt aber keine Ursachenanalyse.