Nach einem längeren Stromausfall stellt sich doppelt die Frage: Was können Sie noch essen – und wer zahlt die Erstattung für den Rest? Dieser Ratgeber zeigt, welche Lebensmittel nach dem Auftauen sicher sind, wann Sie eine Erstattung verlangen können und welche Versicherung die Erstattung für verdorbene Vorräte übernimmt. So sichern Sie sich die Erstattung fristgerecht.

Auf einen Blick

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  • Zwei Erstattungs-Wege parallel: Hausratversicherung (Sublimit 500–2.500 €) und Netzbetreiber nach § 18 NAV (Bagatellgrenze 30 €, Höchstgrenze 5.000 € pro Anschlussnutzer).

  • Bagatellgrenze 30 € beim Netzbetreiber; bei der Hausratversicherung gibt es keinen festen Mindestbetrag, faktisch aber die Praxis-Schwelle der Selbstbeteiligung.

  • BfR-Schwelle 4 °C: Aufgetaute Tiefkühlware sollte nur in Ausnahmefällen wieder eingefroren werden.

  • Tiefkühl-Fenster: Eine moderne Truhe übersteht 10–64 Stunden ohne Strom — Tür geschlossen lassen.

  • Doku entscheidet: Schadenliste, Foto vor Entsorgung, Temperatur-Messwert, Kassenzettel der letzten vier Wochen.

Verdorbene Lebensmittel nach einem Stromausfall ersetzt entweder die Hausratversicherung mit Zusatzbaustein „Kühlgutverderb" — meist als Sublimit von 500 bis 2.500 € — oder der Netzbetreiber über § 18 NAV bei länger dauernden Ausfällen. Beide Wege funktionieren parallel; die Versicherer regulieren intern. Schaden ab 30 € beim Netzbetreiber, Doku mit Schadenliste und Foto sind Pflicht.

Drei Tage Stromausfall, und die Tiefkühltruhe steht in der Pfütze — Hähnchen, Lasagne, Erdbeeren, alles aufgetaut. Was Sie als Erstes wissen müssen: Vieles können Sie nicht mehr verwerten, denn ab 4 °C vermehren sich Bakterien laut BfR exponentiell. Was Sie als Zweites wissen müssen: Sie haben in den meisten Fällen Anspruch auf Erstattung — entweder über die Hausratversicherung mit Zusatzbaustein „Kühlgutverderb" oder über den Netzbetreiber nach § 18 NAV, oft sogar parallel. Sublimits liegen üblicherweise zwischen 500 und 2.500 €, Stand 2026. Dieser Leitfaden zeigt, was Sie noch essen dürfen, welche Versicherung welchen Anteil zahlt, und wie Sie die Schadenliste so schreiben, dass sie ohne Rückfragen reguliert wird.

Was Sie noch essen dürfen — die BfR-Linie

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zieht eine klare Linie bei 4 °C: Oberhalb dieser Temperatur vermehren sich Listerien, Salmonellen, Escherichia coli und andere krankheits­erregende Keime exponentiell — innerhalb weniger Stunden wird aus einem unbedenklichen Lebensmittel ein gesundheitliches Risiko. Aufgetaute Tiefkühlware sollte deshalb nur in Ausnahmefällen wieder eingefroren werden, vor allem dann nicht, wenn sie länger als zwei Stunden über 4 °C lag.

Wie lange die Truhe ohne Strom unter dieser Schwelle bleibt, hängt vom Gerät ab. Industriestandards von Liebherr, Bosch und Siemens nennen ein Sicherheits­fenster von 10 bis 64 Stunden — Faktoren sind Modell, Isolations­dicke, Füllgrad (eine volle Truhe bleibt länger kalt als eine halbleere) und Tür-Öffnungen. Eine wichtige Praxisregel: Tür geschlossen lassen. Jeder Blick verkürzt das Sicherheits­fenster um bis zu 50%.

Tabelle: was bleibt, was muss weg

Status der Lebensmittel

Beurteilung

Empfehlung

Noch eiskristallig, harte Eiskruste, Truhentemperatur ≤ 0 °C

sicher

wieder einfrieren oder zeitnah zubereiten

Kalt, leicht aufgetaut, Truhentemperatur ≤ 4 °C, < 24 h

bedingt sicher

nicht erneut einfrieren, sofort zubereiten und verzehren

Warm, vollständig aufgetaut, Geruch oder Aussehen verändert

unsicher

entsorgen

Speiseeis, Sahnetorten, Tiefkühl-Tiramisu jeder Auftau-Stufe

nicht erneut einfrieren

entsorgen, sobald aufgetaut

Hackfleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte aufgetaut

strenger Maßstab

nur verzehren, wenn sicher unter 4 °C geblieben

Brot, Gebäck, Gemüse, Obst aufgetaut

toleranter

wieder einfrieren möglich, Qualität sinkt

Mehr zur Lebensmittelsicherheit bei längerem Stromausfall im Sibling-Leitfaden Lebensmittelsicherheit bei längerem Stromausfall.

Aktueller Schaden? Lassen Sie die Truhe vor jeder Entsorgung fotografisch dokumentieren — zwei Bilder mehr ersparen Wochen Schadenregulierung.

Wer zahlt — die zwei Wege

Für verdorbene Lebensmittel nach Stromausfall stehen zwei Erstattungs-Adressen parallel zur Verfügung — beide haben unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Höchstgrenzen.

Weg

Voraussetzung

Höchstgrenze

Vorteil

Hausratversicherung — Zusatzbaustein „Kühlgutverderb"

Baustein muss im Vertrag eingeschlossen sein

Sublimit 500–2.500 € (police­abhängig)

greift auch bei eigenverschuldetem Defekt des Kühlgeräts; schnelle Bearbeitung

Netzbetreiber — § 18 NAV

Versorgungs­unterbrechung durch den Netzbetreiber; Schaden ab 30 € (Bagatellgrenze); maximal 5.000 € pro Anschlussnutzer

5.000 €

gilt auch ohne Zusatzbaustein in der Versicherung; Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers

Weg 1 — Hausratversicherung mit Zusatzbaustein „Kühlgutverderb". Der Baustein ist nicht in jedem Standard-Tarif Bestandteil — sondern eine Erweiterung, die Sie ausdrücklich einschließen. Wer ihn hat, bekommt verdorbene Lebensmittel bis zu einer Sublimit-Grenze ersetzt, üblich sind 500, 1.000 oder 2.500 € je Tarif. Die Hausratversicherung greift unabhängig vom Auslöser: Sie zahlt auch dann, wenn der Kühlschrank-Kompressor selbst defekt war — und nicht der Netzbetreiber für den Ausfall verantwortlich ist.

Weg 2 — Netzbetreiber nach § 18 NAV. Hat die Versorgungs­unterbrechung tatsächlich der Netzbetreiber verursacht (Schalthandlung, technischer Defekt im Mittel- oder Niederspannungsnetz, fehlerhafte Wartung), greift § 18 der Niederspannungs­anschlussverordnung. Die Bagatellgrenze liegt bei 30 € — Schäden darunter werden nicht reguliert, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Netzbetreibers. Die Höchstgrenze beträgt 5.000 € pro Anschlussnutzer. Im Unterschied zur Hausratversicherung müssen Sie hier nicht beweisen, dass der Netzbetreiber schuldhaft gehandelt hat — die Beweislast kehrt sich nach erfolgter Versorgungs­unterbrechung um.

Parallel-Strategie. Melden Sie beide Wege parallel: zuerst die Hausratversicherung (online-Schadenmeldung läuft schneller, oft Erstattung binnen 14 Tagen), parallel den Netzbetreiber schriftlich. Die Versicherer regulieren intern, der Geschädigte erhält in keinem Fall doppelt — aber er bekommt seinen Schaden in voller Höhe ersetzt, soweit Sublimit und Höchstgrenze reichen. Mehr zum Eskalations-Weg bei Stromausfall im Sub-Leitfaden Stromausfall-Schadensersatz im Detail.

Erstattungs­maßstab: Wiederbeschaffungs­wert zum Schadenstag — also der Preis, zu dem Sie das Lebensmittel im normalen Lebensmittel­einzelhandel hätten ersetzen können. Kein Anspruch auf teure Markenware, wenn ein Discounter-Substitut den Bedarf gleichwertig deckt. Nicht erstattungs­fähig sind außerdem: Vorräte über das haushaltsübliche Maß hinaus (etwa Selbst­versorger-Bestände im fünfstelligen Bereich, die nicht versichert sind), Ware ohne plausiblen Beleg.

Mindest- und Höchstgrenzen — die wichtigen Zahlen

Größe

Wert

Quelle

Bagatellgrenze beim Netzbetreiber

30 €

§ 18 NAV

Höchstgrenze pro Anschlussnutzer (Netzbetreiber)

5.000 €

§ 18 NAV

Hausrat-Sublimit „Kühlgutverderb"

typisch 500 / 1.000 / 2.500 €

Stiftung Warentest, GDV-VHB 2022

Wert einer Tiefkühltruhe mit Inhalt (Praxis-Bandbreite)

200–400 € pro 100 l (familien­übliche Befüllung)

Branchenkennwerte

Praxis-Größenordnungen:

  • Ein Single-Haushalt mit 60-Liter-Tiefkühlfach hat im Schadenfall typischerweise 80–160 € Verlust — knapp über der Bagatellgrenze beim Netzbetreiber, häufig unter der Hausrat-Selbstbeteiligung.

  • Eine Vier-Personen-Familie mit 240-Liter-Truhe kommt schnell auf 400–700 € Verlust — beide Wege sinnvoll.

  • Ein Selbstversorger mit 600-Liter-Kühlhaus kann bei 3 Tagen Ausfall 1.500–2.500 € Verlust haben — Hausrat-Sublimit erschöpft sich; § 18 NAV trägt den überschießenden Anteil bis zur 5.000-€-Grenze.

Hinweis zur Wohngebäudeversicherung: Verdorbene Lebensmittel sind beweglicher Hausrat — die Wohngebäudeversicherung kommt nur in seltenen Sonderfällen in Frage (etwa wenn ein fest eingebautes Kühlhaus zum Gebäude gehört).

Schadenliste schreiben — was rein muss

Eine Schadenliste, die ohne Rückfragen reguliert wird, hat drei Eigenschaften: Sie ist vollständig (jede Position einzeln), plausibel (Belege und Wiederbeschaffungs­werte realistisch) und belegt (Fotos, Kassenzettel, Temperaturmessung).

So gehen Sie vor

  1. Foto vor Entsorgung. Truhe geöffnet mit Inhalt — eine Übersicht, drei bis fünf Detail­bilder. Wenn möglich mit Zeitstempel der Kamera.

  2. Temperaturmessung. IR-Thermometer oder Stabthermometer auf die Tiefkühlware; Foto der Messung mit Zeitstempel.

  3. Kassenzettel sammeln. Bei einem mehrtägigen Ausfall sind die Belege der letzten vier Wochen relevant — Plausibilität reicht, wenn nicht jeder Einzelkassenzettel da ist.

  4. Schadenliste in Tabellenform. Pro Position: Produktname, Marke, Menge, geschätztes Kaufdatum, geschätzter Wiederbeschaffungs­wert.

  5. Versand parallel. Hausratversicherer online (oder per E-Mail), Netzbetreiber per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben.

  6. Frist. Unverzüglich, in der Praxis innerhalb von sieben Tagen ratsam.

Vorlage — Schadenliste verdorbene Lebensmittel

Pos.

Produkt

Marke

Menge

Kaufdatum (ca.)

Wiederbeschaffungs­wert

1

Hähnchenbrust

Wiesenhof

1,2 kg

03.05.2026

12,90 €

2

Tiefkühl-Lasagne

Frosta

4 Portionen

28.04.2026

18,40 €

3

Eiscreme Vanille

Mövenpick

900 ml

02.05.2026

5,99 €

4

Brokkoli-Mischung

Iglo

1,5 kg

25.04.2026

6,20 €

5

Erdbeeren

Eigenkühlung Garten

2 kg

26.04.2026 (Eigenernte)

8,00 € (Substitut)

Summe

51,49 €

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Wenn der Versicherer ablehnt — Eskalation

Lehnt die Hausratversicherung oder der Netzbetreiber Ihre Forderung ab, läuft die Eskalation in vier Stufen.

Stufe 1 — Schriftlicher Widerspruch. Begründung mit konkretem Verweis auf den Police-Wortlaut bzw. den § 18 NAV. Zweite Frist von 14 Tagen setzen.

Stufe 2 — Außergerichtliche Schlichtung. Bei Hausratversicherern ist der Versicherungs­ombudsmann e. V. (Berlin) zuständig — kostenfrei für Verbraucher, zuständig bis 100.000 € Streitwert. Bei Netzbetreiber-Ablehnung greift die Schlichtungsstelle Energie e. V. — siehe Eskalations­wege im Sub-Leitfaden Schaden durch Stromschwankung — wer haftet.

Stufe 3 — Verbraucherzentrale. Kostenlose Erstberatung; in komplexen Fällen Verweis an den Mieterbund oder Fachanwalt.

Stufe 4 — Zivilgericht. Bei dauerhafter Ablehnung ist der Klageweg offen; das Amtsgericht ist für Streitwerte bis 5.000 € zuständig. Eine Rechtsschutz­versicherung deckt häufig auch versicherungs- und energierechtliche Streitigkeiten ab.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer zahlt verdorbene Lebensmittel nach Stromausfall?

Zwei Adressen kommen in Frage: die Hausratversicherung mit Zusatzbaustein „Kühlgutverderb" — typisches Sublimit 500–2.500 € — und der Netzbetreiber über § 18 NAV bei längeren Ausfällen ab Bagatellgrenze 30 € bis Höchstgrenze 5.000 €. Beide Wege funktionieren parallel; die Versicherer regulieren intern. Doku mit Schadenliste, Foto und Kassenbelegen ist Pflicht.

Zahlt jede Hausratversicherung verdorbene Lebensmittel?

Nein. „Kühlgutverderb" ist in den meisten Standard-Tarifen nicht eingeschlossen, sondern als Zusatzbaustein vereinbart. Sublimits sind typisch 500, 1.000 oder 2.500 €. Bei Vertragsabschluss prüfen oder bei Bedarf nachträglich aufstocken. Stiftung Warentest weist regelmäßig Tarife mit umfassendem Schutz aus — ein Blick in die aktuelle test.de-Bewertung lohnt vor jedem Wechsel.

Wie lange bleiben Lebensmittel im Gefrierschrank ohne Strom haltbar?

Industriestandard 10–64 Stunden, je nach Modell, Füllgrad und Tür-Öffnungen — moderne Truhen halten 50 Stunden und mehr. Goldene Regel: Tür geschlossen lassen. Jeder Blick verkürzt das Sicherheits­fenster um bis zu 50%. Ab 4 °C beginnt nach BfR die exponentielle Bakterien­vermehrung; aufgetaute Tiefkühlware sollte nur in Ausnahmefällen wieder eingefroren werden.

Welche Mindestschadenshöhe muss ich erreichen?

Beim Netzbetreiber gilt nach § 18 NAV eine Bagatellgrenze von 30 € — Schäden darunter werden nicht reguliert, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Netzbetreibers. Bei der Hausratversicherung gibt es keinen festen Mindestbetrag, faktisch aber begrenzt die Selbstbeteiligung Ihres Tarifs die Erstattung kleinerer Beträge. Doku ist immer der Hebel.

Wie schreibe ich eine Schadenliste?

Pro Position: Produktname, Marke, Menge, geschätztes Kaufdatum, geschätzter Wiederbeschaffungs­wert. Foto der geöffneten Truhe mit Inhalt vor Entsorgung; Temperatur­messung mit Zeitstempel. Sammeln Sie Kassenzettel der letzten vier Wochen — Plausibilität reicht. Versand parallel an Hausratversicherer (online) und Netzbetreiber (E-Mail mit Lese­bestätigung). Frist: unverzüglich, faktisch binnen sieben Tagen.

Fazit

Verdorbene Lebensmittel nach Stromausfall sind nicht „Pech, weiter so" — sondern ein klar regulierter Erstattungsfall. Sie haben in der Regel zwei Wege: die Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein „Kühlgutverderb" und den Netzbetreiber nach § 18 NAV. Schreiben Sie die Schadenliste so, dass jede Position für sich plausibel ist, fügen Sie Fotos und Belege bei, und halten Sie die Frist von einer Woche ein. Fachliche Sicherheit zur Frage „darf ich das noch essen?" liefert die BfR-4-°C-Schwelle — im Zweifel entsorgen, denn die Erstattung ersetzt die Lebensmittel, nicht eine Lebensmittel­vergiftung. Wer das einmal sauber durchgespielt hat, weiß auch beim nächsten Mal, wo die Wege liegen. Lesen Sie als Nächstes Stromrechnung trotz Ausfall — Erstattungsansprüche prüfen.

Weiterlesen

  • Elektro im Mietverhältnis — der vollständige Cluster-Wegweiser

  • Stromrechnung trotz Ausfall: Erstattungsansprüche prüfen

  • Schaden durch Stromschwankung — wer haftet

  • Lebensmittelsicherheit bei längerem Stromausfall

Quellen

  1. BfR — Bundesinstitut für Risikobewertung: Lebensmittelhygiene-Empfehlungen. https://www.bfr.bund.de/ · abgerufen am 13.05.2026.

  2. Stiftung Warentest: Stromausfall — Welche Versicherung für Schäden aufkommt. https://www.test.de/Stromausfall-Welche-Versicherung-fuer-Schaeden-aufkommt-6272847-0/ · abgerufen am 13.05.2026.

  3. Bundesministerium der Justiz: § 18 NAV — Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung. https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__18.html · abgerufen am 13.05.2026.

  4. GDV: VHB 2022 — Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen. https://www.gdv.de/ · abgerufen am 13.05.2026.

  5. Versicherungsombudsmann e. V. https://www.versicherungsombudsmann.de/ · abgerufen am 13.05.2026.

  6. Bund der Energieverbraucher e. V.: Haftung Versorger bei Stromausfällen. https://www.energieverbraucher.de/de/haftung__2061/ · abgerufen am 13.05.2026.

Erstattung beantragen: so gehen Sie vor

Die Erstattung verdorbener Lebensmittel bekommen Sie nur mit sauberem Nachweis. Melden Sie den Schaden umgehend, fotografieren Sie das Kühlgut und erstellen Sie eine Liste mit Warenwert. Reichen Sie die Erstattung schriftlich bei Ihrer Versicherung ein und beachten Sie die Meldefrist – ein verspäteter Antrag auf Erstattung wird regelmäßig abgelehnt.

  • Ausfalldauer dokumentieren (Beginn, Ende, Bestätigung des Netzbetreibers)

  • Kühlgut fotografieren, bevor Sie es entsorgen

  • Liste mit Artikeln und Warenwert als Grundlage der Erstattung erstellen

  • Erstattung schriftlich und fristgerecht bei der Versicherung anfordern

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Fazit: Erstattung für verdorbene Vorräte sichern

Im Zweifel gilt bei Lebensmitteln: Gesundheit vor Erstattung – was auffällig riecht oder aussieht, gehört entsorgt. Für die Erstattung zählt eine saubere Dokumentation: Fotos, Liste der Ware, Dauer des Ausfalls. Viele Hausratversicherungen leisten eine Erstattung für Kühlgut, oft aber nur nach vorheriger Meldung. Fordern Sie die Erstattung schriftlich und innerhalb der Frist an.