Nach einem Elektrobrand stellt sich sofort die Frage: Welche Versicherung zahlt was? Dieser Ratgeber vergleicht Hausrat-, Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung beim Elektrobrand und zeigt, welche Police für Mieter, Eigentümer und Vermieter greift – und wann der Versicherer die Leistung nach einem Elektrobrand kürzen darf.

Auf einen Blick

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  • Elektrobrand-Statistik 2024: Elektrizität verursacht 30% aller untersuchten Brände in und an Gebäuden — die häufigste Einzelursache (IFS).

  • Vier Versicherungen, vier Aufgaben: Wohngebäude (Bauwerk), Hausrat (bewegliche Sachen), Privathaftpflicht (Dritte), Sonderbausteine (Glas, Photovoltaik).

  • Kürzungsrisiko grobe Fahrlässigkeit: Stiftung Warentest stuft 68 von 196 Wohngebäude-Tarifen als mangelhaft ein, weil der Verzicht auf § 81 VVG fehlt.

  • Schadenmeldung: unverzüglich nach § 30 VVG, mit Foto-Dokumentation, ohne eigene Ursachen-Vermutungen.

  • Mehrparteienhaus: Jede Partei meldet bei eigener Police; die Versicherer regulieren intern.

Bei einem Elektrobrand zahlt die Wohngebäudeversicherung alle festen Gebäudeschäden inklusive Löschwasser und Ruß. Die Hausratversicherung ersetzt bewegliche Gegenstände (Möbel, Elektronik, Kleidung). Die Privathaftpflicht trägt Schäden, die ein Bewohner Dritten zufügt — etwa der Wohnung des Nachbarn. Die Gebäudeglas­versicherung kommt nur ergänzend für Brandschutzscheiben in Frage.

Drei von zehn Bränden in deutschen Gebäuden gehen 2024 auf elektrische Ursachen zurück — Kabelbrand, Schmorbrand am Stecker, defekter Akku. Nach dem ersten Schock kommt schnell die zweite Frage: Welche Versicherung zahlt was, und warum kürzt der Versicherer am Ende vielleicht doch? Die Antwort hängt an vier Policen — Wohngebäude, Hausrat, Privathaftpflicht und Sonderbausteinen — und an einer kleinen Klausel, die viele Verträge unterschätzen. Stiftung Warentest hat 2025 jeden dritten Wohngebäudetarif als „mangelhaft" eingestuft, weil ihm der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit fehlte. Dieser Leitfaden ordnet die vier Versicherungen sauber zu, zeigt drei reale Schadenbeispiele und liefert die Schadenmeldung-Vorlage, die Sie nach § 30 VVG in 24 bis 72 Stunden absenden müssen.

Elektrobrand: was die Statistik 2024 zeigt

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) führt die größte unabhängige Brandursachen-Datenbank Deutschlands. In der Brandursachenstatistik 2024 sind Elektrobrände mit einem Anteil von 30% die häufigste Einzelursache vor menschlichem Fehlverhalten, Brandstiftung und Überhitzung. Die zugrundeliegende Datenbank umfasst Stand 2025 rund 47.000 Elektrobrand- und Wasserschaden-Einträge — sie ist die belastbarste Quelle, die in Deutschland öffentlich verfügbar ist.

Innerhalb der elektrischen Ursachen verschiebt sich das Bild seit 2022 deutlich: Lithium-Ionen-Akku-Brände überschreiten mittlerweile die Marke von 20% der elektrisch verursachten Brände. E-Bikes, E-Scooter, Powertools und Saugroboter sind die häufigsten Auslöser; die Brände entstehen meist beim Laden oder kurz danach, oft in der Wohnung statt im abgetrennten Lager. Hinzu kommen die klassischen Verdächtigen aus der weißen Ware: Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte — Geräte mit hoher Anschlussleistung und langer Laufzeit.

Begriffsklärung: Elektrobrand, Kabelbrand, Schmorbrand

Elektrobrand ist der Sammelbegriff für jeden Elektrobrand, dessen Auslöser eine elektrische Komponente ist — Leitung, Bauteil, Gerät, Akku. Kabelbrand meint speziell den Elektrobrand einer Leitung, häufig durch Überlast, Aderbruch oder gealterte Isolierung. Schmorbrand ist die langsame Erwärmung eines Bauteils ohne offene Flamme — typisch an einer überlasteten Klemmstelle in der Steckdose. Glimmbrand ist der Übergang zum offenen Elektrobrand bei sehr langsamer Sauerstoffzufuhr.

Versicherungsrechtlich ist diese Unterscheidung wichtig: Klassischer Elektrobrand im Sinne der VHB 2022 ist ein Feuer mit eigener Brennkraft, das den bestimmungsgemäßen Herd verlässt. Reine Sengschäden ohne Flamme fallen häufig nur unter den Zusatzbaustein „Sengschäden" — der nicht in jedem Tarif eingeschlossen ist.

Welche Versicherung zahlt was — die Vier-Felder-Matrix

Vier Versicherungen, vier klar abgrenzbare Aufgabenfelder. Wer den Schaden meldet, hängt davon ab, ob Sie Eigentümer, Mieter oder WEG-Mitglied sind — die Matrix gilt für alle gleich.

Schnellübersicht: 4 Policen, 4 Aufgaben

Versicherung

Wer schließt ab

Trägt

Trägt nicht

Wohngebäude

Eigentümer / WEG

Bauwerk: Wände, Decken, Türen, fest installierte Elektrik, Löschwasser, Ruß, Aufräumkosten

Bewegliche Gegenstände

Hausrat

Mieter / Eigentümer

Möbel, Elektronik, Kleidung, Wertsachen, Hotel-Mehrkosten

Bauwerk · Schäden Dritter

Privathaftpflicht

Mieter / Eigentümer

Schäden, die Sie an fremdem Eigentum verursachen (z. B. Elektrobrand greift auf Nachbarwohnung über)

eigene Sachschäden

Sonderbaustein (Glas, PV, E-Mobilität)

situativ

Brandschutzscheiben, Photovoltaik-Anlage, Wallbox, Ladegerät

je nach Tarif unterschiedlich

Erläuterungen:

Die Wohngebäudeversicherung ist die Pflicht-Kerndeckung jeder Wohnimmobilie. Sie trägt nach den Allgemeinen Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB) das Bauwerk und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Das schließt Folgekosten ein: Löschwasser, Rußschäden, Aufräumarbeiten, Sachverständigenkosten und in vielen Tarifen auch Mietausfall für den Vermieter.

Die Hausratversicherung (Bedingungen VHB 2022, GDV-Musterbedingungen) deckt die beweglichen Gegenstände — alles, was bei einem Umzug mitgenommen würde. Hochwertige Elektronik, Kleidung, Kühlgut, Wertsachen (bis zu einer im Tarif festgelegten Höchstgrenze), Hotel-Mehrkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung.

Die Privathaftpflicht kommt ins Spiel, sobald Schäden bei Dritten entstehen: Ein Elektrobrand greift auf die Nachbarwohnung über, Löschwasser läuft in das darunterliegende Geschoss, der Rauch verrußt das Treppenhaus. Hier reguliert die Privathaftpflicht des Verursachers — der Wohngebäudeversicherer des Gebäudes nimmt häufig Regress, wenn die Privathaftpflicht greift.

Sonderbausteine schließen Lücken: Eine Brandschutzscheibe gehört in die Glasversicherung, eine PV-Anlage in eine separate Photovoltaik-Police oder einen Wohngebäude-Zusatzbaustein, eine Wallbox je nach Tarif in den Bereich „Außenanlagen". Wer Lithium-Ionen-Akkus regelmäßig lädt, prüft im Hausrat-Vertrag den Baustein „Schäden durch Akkus und Powerbanks" — der ist nicht überall Standard.

Aktueller Brandfall? Sichern Sie zuerst die Spurenlage und holen sich eine schriftliche Brandursachen-Einschätzung durch einen geprüften Elektrofachbetrieb. Ihre Versicherung wird das Gutachten verlangen.

Drei Schadenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1 — defekte Steckdose, lokaler Schmorbrand. In einer Wohnung in Hamburg entsteht hinter einer Steckdose ein Schmorbrand, ausgelöst durch eine lockere Klemmstelle. Die Wand ist auf einem halben Quadratmeter verkohlt, das Stromnetz löst aus, das Sofa zwei Meter entfernt verkohlt mit. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters trägt Wandverputz, Tapete, Steckdose und Kabel — typischerweise 1.500–4.000 € je nach Schadensbild. Die Hausratversicherung des Mieters reguliert das Sofa zum Neuwert, falls der Tarif keine Zeitwert-Klausel hat — etwa 1.000–3.000 €. Die Gesamtschadenhöhe liegt häufig zwischen 3.000 und 8.000 € — die Spurenlage entscheidet später, ob der Vermieter einen Erhaltungsmangel oder der Mieter ein Mehrfachsteckdosen-Verhalten zu verantworten hat. Mehr im Sub-Leitfaden „defekte Steckdose: Verantwortung im Mietverhältnis".

Beispiel 2 — Wäschetrocknerbrand. In einer Eigentumswohnung gerät ein Wäschetrockner in Elektrobrand, der nachts im Hauswirtschaftsraum lief. Der Trockner selbst ist Totalschaden, die Wand hinter dem Gerät verkohlt, ein Schmorgeruch belastet alle textilen Gegenstände in der Wohnung. Die Hausratversicherung reguliert den Trockner (Zeitwert oder Neuwert, je nach Tarif) und die Folgeschäden am Hausrat (Kleidung, Möbel) inklusive Reinigung. Die Wohngebäudeversicherung trägt die Wand- und Deckenschäden. Heikel wird es bei der Frage „grobe Fahrlässigkeit": Ein Wäschetrockner, der nachts ohne Aufsicht läuft, ist nach mehreren Amtsgerichtsentscheidungen ein typischer Fall — ohne den ausdrücklichen Verzicht in der Police kürzt der Versicherer 25–50%, in Einzelfällen mehr.

Beispiel 3 — Lithium-Ionen-Akku-Elektrobrand (E-Bike in der Wohnung). Ein E-Bike-Akku lädt in der Mietwohnung im Flur und geht im Elektrobrand auf. Das Feuer greift binnen Minuten auf die Garderobe und die Wohnungstür über; der Rauch verrußt das Treppenhaus, die Nachbarwohnung wird durch Löschwasser beschädigt. Die Hausratversicherung des Mieters trägt eigene Sachschäden (E-Bike, Möbel, Kleidung). Die Privathaftpflicht des Mieters reguliert die Schäden in der Nachbarwohnung und am Treppenhaus — vorausgesetzt, der Akku oder das Ladegerät war nicht offensichtlich manipuliert. Die Wohngebäudeversicherung der WEG trägt die festen Gebäudeschäden. Schadenhöhen in dieser Konstellation liegen oft im fünfstelligen Bereich.

Grobe Fahrlässigkeit: wann die Versicherung kürzt

§ 81 Absatz 2 VVG gibt dem Versicherer das Recht, seine Leistung „in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis" zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Kürzungsquote reicht in der Praxis von 25 % über 50 % bis hin zu 100% bei besonders schwerwiegenden Fällen.

Stiftung Warentest hat 2025 in einem Test 196 Wohngebäudetarife untersucht und 68 als „mangelhaft" eingestuft — ausschließlich, weil ihnen der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit fehlte. Wer einen solchen Tarif hat, riskiert bei jedem nachvollziehbaren Verschulden eine Leistungskürzung — auch wenn alle anderen Vertragsbestandteile in Ordnung sind.

Typische Praxis-Trigger für „grobe Fahrlässigkeit" sind: Wäschetrockner über Nacht unbeaufsichtigt laufen lassen, Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen, brennende Zigarette im Bett, Wäsche direkt auf der Heizung trocknen, defekte Mehrfachsteckdose trotz erkennbarer Spuren weiterbenutzen — und vor allem: Selbst­reparatur an der ortsfesten Elektrik durch einen Laien. Wer eine Steckdose ohne Konzession tauscht und damit einen Elektrobrand auslöst, muss mit massiven Kürzungen rechnen.

Der Schutz ist eine einzige Klausel: Der ausdrückliche „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" in der Wohngebäude- und Hausratversicherung — idealerweise zu 100% der Versicherungssumme. Sie steht meist im Abschnitt „Erweiterungen" oder „Zusatzleistungen" der Vertragsbedingungen.

Wichtig zur Abgrenzung: Eine alte, aber bislang unauffällige Elektrik allein begründet noch keine grobe Fahrlässigkeit — auch wenn Versicherer gelegentlich diesen Vorwurf erheben. Erst sichtbare Warnzeichen (Schmorgeruch, schwarze Spuren, wiederholt auslösender FI) und deren Ignorieren machen das Verschulden grob fahrlässig.

Unsicher, ob Ihre Police „grobe Fahrlässigkeit" abdeckt? Sie finden den Verzicht in den Bedingungen unter VHB § 6 oder VGB § 6 — bei Unsicherheit bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Mieter, Eigentümer, Vermieter: wer beauftragt wen

Mieter melden Hausrat-Schäden bei der eigenen Hausratversicherung. Parallel informieren sie unverzüglich den Vermieter und die Hausverwaltung — denn die Wohngebäudeversicherung kontaktiert der Vermieter. Mieter melden niemals einen Wohngebäudeschaden bei einer Versicherung, bei der sie nicht Versicherungsnehmer sind. Bei einem Elektrobrand-Folgeschaden am Mietobjekt (etwa Hotel-Mehrkosten während der Renovierung) übernimmt die Hausratversicherung des Mieters die Mehrkosten — wenn die Police diese Erweiterung enthält. Parallel kommt eine Mietminderung nach § 536 BGB in Betracht (siehe Mietminderung bei Elektromängeln).

Vermieter / Eigentümer melden bei der eigenen Wohngebäudeversicherung und beauftragen einen Gutachter zur Brandursachenbestimmung. Sie klären parallel den Wohnungsstatus mit dem Mieter (Mietminderung, Ersatzwohnung, Kündigung im Worst Case). Wichtig: Ein Vermieter sollte vor jeder Schuldzuweisung an den Mieter die Brandursache durch einen unabhängigen Gutachter bestimmen lassen; nur ein elektrischer Fehler in der ortsfesten Anlage spricht für eine Vermieterhaftung, ein Bedienungsfehler oder defektes Mieter-Gerät dagegen.

WEG-Eigentümer melden über die Hausverwaltung an die WEG-Wohngebäudeversicherung. Sondereigentum (Wandfarbe, Bodenbelag, Einbauküche) regulieren sie über die eigene Hausrat oder eine ergänzende „Sondereigentums­versicherung". Im Mehrparteienhaus mit Brandübergriff melden alle betroffenen Parteien parallel bei ihren eigenen Hausrat- und Privathaftpflicht-Verträgen — die Versicherer klären die Regresse untereinander.

Schadenmeldung: was rein muss und was Sie auslassen

§ 30 VVG verpflichtet den Versicherungsnehmer, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, „nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat". In der Praxis bedeutet das 24 bis 72 Stunden nach Bemerken — und vor jeder Räumung oder Reinigungsmaßnahme. Wer Spuren vernichtet, verliert Beweise.

Pflichtangaben in der Schadenmeldung:

  • Versicherungsnummer und Versicherungsnehmer

  • Schadendatum und Uhrzeit

  • Schadenort (Adresse, Stockwerk, Raum)

  • Schadenbild (welche Räume, welche Gegenstände, welcher Umfang)

  • Erste Schätzung der Schadenhöhe (Bandbreite, kein exakter Wert)

  • Brandursache, soweit bekannt (lieber „unklar" als spekulativ)

  • Polizeiprotokoll-Nummer, falls die Polizei aufgenommen hat

  • Feuerwehr-Einsatznummer

Foto-Dokumentation: Vier bis acht Bilder pro Raum, die Brandquelle separat dokumentiert. Übersichtsaufnahmen zuerst, Details danach. Vor jeder Räumung — auch wenn sie unmöglich erscheint —, denn nach der Reinigung lassen sich Ruß-Spuren und Elektrobrand­fortschritts­linien nicht mehr nachvollziehen.

Was Sie auslassen: keine eigenen Ursachenvermutungen („Ich glaube, der Trockner war es" — auch wenn er der wahrscheinlichste Verursacher ist), keine Schuldeingeständnisse, keine Aussagen zu Vorerkrankungen Ihrer Geräte. Die Versicherung beauftragt einen Gutachter — der bestimmt die Ursache neutral.

Originale, die Sie aufbewahren: Kaufbelege Ihrer wertvollen Geräte, das letzte E-Check-Protokoll (falls vorhanden), Wartungsnachweise, Originalladegerät und Akku-Pass bei Lithium-Ionen-Akkus. Diese Dokumente erhöhen die Erstattungschancen bei Wertbestimmung.

Mustertext — Schadenmeldung Elektrobrand

Betreff: Schadenmeldung — Brandereignis am [Datum, Uhrzeit] in [Adresse]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich Ihnen einen Versicherungsfall (Elektrobrand) zu meiner Versicherungsnummer [Nr.]:

- Schadendatum/-uhrzeit: [TT.MM.JJJJ, HH:MM]

- Schadenort: [Adresse, Stockwerk, Raum]

- Schadenbild: [kurze Beschreibung: betroffene Räume, sichtbare Schäden]

- Erste Schätzung Schadenhöhe: [Bandbreite, z. B. „5.000–8.000 €"]

- Brandursache: [„noch nicht eindeutig festgestellt — Gutachten beauftragt" / „elektrische Ursache vermutet"]

- Feuerwehr-Einsatznummer: [Nr.]

- Polizeiprotokoll-Nr.: [Nr., falls vorhanden]

Eine Foto-Dokumentation des Schadens (pro Raum 4–8 Aufnahmen, Brandquelle separat) liegt diesem Schreiben als Anhang bei. Originale Kaufbelege und das letzte E-Check-Protokoll bewahre ich für die Schadensregulierung auf.

Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Unterlagen Sie benötigen und wann ein Sachverständiger den Schaden begutachten kann.

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Datum, Unterschrift]

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Versicherung zahlt bei einem Elektrobrand?

Bei einem Elektrobrand teilen sich vier Versicherungen die Leistung: die Wohngebäudeversicherung trägt feste Gebäudeschäden, die Hausratversicherung bewegliche Gegenstände, die Privathaftpflicht Schäden an Dritteigentum (etwa Nachbarwohnung) und Sonderbausteine wie Glas- oder Photovoltaik-Versicherungen ergänzen punktuell. Mieter und Eigentümer melden jeweils bei ihrer eigenen Police; die Versicherer regulieren intern.

Zahlt die Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Nur, wenn die Police ausdrücklich einen „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" enthält. Ohne diese Klausel kann der Versicherer nach § 81 Absatz 2 VVG kürzen — bis zu 100%. Stiftung Warentest hat 2025 von 196 Wohngebäudeversicherungs-Tarifen 68 als mangelhaft eingestuft, weil der Verzicht fehlte. Vor Vertragsschluss prüfen, am besten 100-prozentigen Verzicht wählen.

Wer zahlt bei einem Kabelbrand in der Mietwohnung?

Den Schaden an festen Gebäudeteilen — Wand, Putz, Steckdose, Kabel — trägt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters; der Mieter ist hier nicht Versicherungsnehmer. Den Mieter-Hausrat (Möbel, Elektronik, Kleidung) reguliert die eigene Hausratversicherung. Hat der Mieter den Schaden grob fahrlässig verursacht, kann der Wohngebäudeversicherer beim Mieter Regress nehmen — die Privathaftpflicht prüfen.

Was muss ich nach einem Elektrobrand der Versicherung melden?

Unverzüglich nach § 30 VVG: Versicherungsnummer, Datum, Uhrzeit und Ort, Schadenbild (Räume), erste Schätzung, Feuerwehr-Einsatznummer und Polizeiprotokoll-Nr. Wichtig: keine eigenen Ursachenvermutungen oder Schuldeingeständnisse — die Versicherung beauftragt einen Gutachter. Foto-Dokumentation pro Raum 4–8 Bilder vor jeder Räumung; Originale wie E-Check-Protokoll, Kaufbelege, Wartungsnachweise sicher aufbewahren.

Ist ein Schmorbrand wie ein Elektrobrand versichert?

Versicherungsbedingungen unterscheiden je nach Police. In den GDV-VHB 2022 ist Elektrobrand definiert als Feuer mit eigener Brennkraft, das den bestimmungsgemäßen Herd verlässt. Ein bloßes Sengen ohne Flamme — typisches Schmorbrand-Bild — fällt klassisch nicht unter „Elektrobrand", sondern allenfalls unter „Sengschäden", die nur bei mitversichertem Baustein gedeckt sind. Police prüfen.

Fazit

Elektrobrand ist der häufigste Brandgrund in deutschen Wohngebäuden — und die Schadenregulierung ist genau dann sauber, wenn jede Versicherung ihre Aufgabe kennt. Die Wohngebäudeversicherung trägt das Bauwerk, die Hausratversicherung die beweglichen Sachen, die Privathaftpflicht Schäden an Dritteigentum, Sonderbausteine ergänzen punktuell. Drei Pflichten dürfen Sie nicht vernachlässigen: erstens die unverzügliche Schadenmeldung nach § 30 VVG, zweitens die saubere Foto-Dokumentation vor jeder Räumung und drittens die Prüfung Ihrer Police auf den Verzicht der Einrede grober Fahrlässigkeit — fehlt er, kann die Versicherung im Worst Case zu 100% kürzen. Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Ihre Police diesen Verzicht enthält, nehmen Sie sich vor jeder weiteren Diskussion fünf Minuten und schauen Sie nach. Lesen Sie als Nächstes Schaden durch Stromschwankung: wer haftet und Defekte Steckdose: Mieter oder Vermieter zahlt.

Weiterlesen

  • Elektro im Mietverhältnis — der vollständige Cluster-Wegweiser

  • Defekte Steckdose: Verantwortung im Mietverhältnis

  • Mietminderung bei Elektromängeln

  • Schaden durch Stromschwankung: wer haftet

Quellen

  1. IFS — Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V.: Brandursachenstatistik 2024. https://www.ifs-ev.org/die-haeufigsten-brandursachen/ · abgerufen am 13.05.2026.

  2. IFS: Brandschäden 2024 — Ursachenstatistik (PDF). https://www.ifs-ev.org/wp-content/uploads/2025/06/brandursachenstatistik_seite_2024.pdf · abgerufen am 13.05.2026.

  3. Bundesministerium der Justiz: § 30 VVG — Anzeige des Versicherungsfalles. https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__30.html · abgerufen am 13.05.2026.

  4. Bundesministerium der Justiz: § 81 VVG — Herbeiführung des Versicherungsfalles. https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html · abgerufen am 13.05.2026.

  5. Bundesministerium der Justiz: § 28 VVG — Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit. https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__28.html · abgerufen am 13.05.2026.

  6. Stiftung Warentest: Wohngebäudeversicherungen im Vergleich (Test 2025). https://www.test.de/Wohngebaeudeversicherung-Vergleich-4255878-0/ · abgerufen am 13.05.2026.

  7. GDV: Verbraucher-Portal Wohngebäudeversicherung. https://www.dieversicherer.de/versicherer/wohnen/wohngebaeudeversicherung · abgerufen am 13.05.2026.

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