Wasserschaden02. Juni 2026
Auf einen Blick
- Wasserschaden hat vier Akteursgruppen: Mieter, WEG-Eigentümer, Vermieter und Selbstnutzer im eigenen Haus & die Pflichten unterscheiden sich erheblich.
- Drei Versicherungen kommen infrage: Wohngebäude (Gebäude), Hausrat (bewegliche Sachen) und Privathaftpflicht (Schaden bei Dritten).
- Reihenfolge der Soforthilfe: Hauptabsperrhahn schließen, Strom aus, Foto, Wasserschaden anzeigen, Schäden der Versicherung melden.
- Mietminderung ist möglich & Bandbreite 5-25% bei sichtbaren Flecken, 20-80% bei Schimmel, bis 100% bei Unbewohnbarkeit.
- Bautrocknung dauert 14 Tage bis 8 Wochen je nach Bauteil; Stand Mai 2026 ca. 30-60 € pro Gerät und Tag.
- Bei abgelehntem Schaden hilft der Versicherungsombudsmann kostenfrei - bis 100.000 €¬ Streitwert.