
Bestandsschutz Elektroinstallation: 5 Mythen und was wirklich gilt
Bestandsschutz der Elektroinstallation: 5 verbreitete Mythen im Faktencheck – wann der Bestandsschutz greift und wann eine Nachrüstpflicht besteht.
Wer haftet wann beim Wasserschaden — Mieter, Vermieter, WEG oder Nachbar.
Aktuelle Beiträge und Hinweise zu diesem Thema.
Themen-Sammlung

Bestandsschutz der Elektroinstallation: 5 verbreitete Mythen im Faktencheck – wann der Bestandsschutz greift und wann eine Nachrüstpflicht besteht.

E-Check für Vermieter: Ist er Pflicht oder nur Empfehlung? Was Rechtsprechung, Versicherer und Verkehrssicherungspflicht 2026 zum E-Check sagen.

Legionellen im Trinkwasser: Wer ist verantwortlich – Vermieter, Mieter oder Gesundheitsamt? Untersuchungspflicht, Fristen und das richtige Vorgehen.

Verkehrssicherungspflicht bei Wasserleitungen: Welche Wartungs- und Kontrollpflichten der Vermieter nach § 823 BGB erfüllen muss und wann er haftet.

Wasserschaden – wer zahlt? Das Verschuldensprinzip nach BGB sowie die Rollen von Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und die richtige Schadensmeldung.

Wer haftet bei Sanitärschäden – Mieter, Vermieter oder WEG? Dieser Hub erklärt Pflichten, Mietminderung, Versicherung und Kostenverteilung nach BGB und WEG-Recht.

Auf einen Blick - Teilungserklärung und Aufteilungsplan bestimmen Sonder- vs. Gemeinschaftseigentum. - Steigleitung, Hauptabsperrhahn, Außenwand, Dach = Gemeinschaftseigentum. Eckventil und alles dahinter = Sondereigentum. - Wohngebäudeversicherung der WEG trägt Gebäudeschaden; Hausrat trägt eigene Möbel; Privathaftpflicht bei Schaden am Miteigentümer. - BGH V ZR 156/19: Selbstbeteiligung wird nach Miteigentumsanteilen verteilt. - Verwalter zentral für Schadenmeldung und Sanierer-Beauftragung.

Drei Konstellationen entscheiden beim Wasserschaden Mietwohnung, wer zahlt: Mieter verschuldet, Vermieter bzw. Bausubstanz oder Dritter. Privathaftpflicht trägt Mietsachschäden, Hausratversicherung eigene Möbel, Wohngebäudeversicherung die Sanierung. Bei leichter Fahrlässigkeit kein Regress (BGH IV ZR 39/96). Mietminderung möglich nach § 536 BGB, Mängelanzeige unverzüglich nach § 536c BGB. Stand Juni 2026.

Wasserschaden vom Nachbarn oben — die 5-Stufen-Haftungskette, § 823 BGB, Beweislast, Versicherung, Verjährung und Klagewege kompakt erklärt für Mieter und Eigentümer.

Wasserschaden Nachbar — auf einen Blick: zwei Pfade (Geschädigter / Verursacher), eigene Hausratversicherung oder Privathaftpflicht melden, Wohngebäudeversicherung für den Gebäudeschaden, Vorleistung mit Regress wenn der Nachbar keine Versicherung hat, Mietminderung an der Decke 5–25 % (bis 80 % mit Schimmel), Erstschreiben deeskalierend mit 14-Tage-Frist.