Ein Stromausfall im Mehrfamilienhaus betrifft viele Parteien gleichzeitig – und sorgt schnell für Unklarheit, wer zuständig ist. Diese Notfall-Checkliste verteilt die Aufgaben beim Stromausfall klar nach Rollen: Mieter, Hausverwaltung und WEG.

Auf einen Blick

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  • Drei klar getrennte Rollen: Mieter, Hausverwalter, WEG-Beirat – jede hat eigene Schritte.

  • Mieter-Pflicht: Mangel-Anzeige nach § 536c BGB.

  • Hausverwalter-Pflicht: Notdienst aktivieren, Mieter informieren, Versicherung melden – typ. ≤ 7 Tage.

  • Niemand geht eigenmächtig in den Hausanschlussraum oder an Plomben.

  • Druckbare 1-Seiter-Checkliste am Artikel-Ende – bitte aushängen oder digital teilen.

Was tun bei Stromausfall im Mehrfamilienhaus?

  1. Hausflur prüfen – leuchtet kein Licht, sind alle Mieter betroffen.

  2. Hausverwaltung oder Hausmeister informieren.

  3. Eigene Geräte vom Netz trennen.

  4. Pflegebedürftige Nachbarn aufsuchen.

  5. Bei Schmorgeruch im Treppenhaus oder Hausanschlussraum: Notruf 112 und Hausverwalter, Hausanschlussraum nicht selbst betreten.

Lead

Im Mehrfamilienhaus ist Stromausfall keine Privatfrage – es ist eine Kette von Aufgaben, die nur funktioniert, wenn jeder seine Rolle kennt. Mieter, Hausverwaltung und WEG-Beirat haben unterschiedliche Pflichten, unterschiedliche Eskalations-Stufen und unterschiedliche Ansprechpartner. Wer sich an die in diesem Ratgeber strukturierte Checkliste hält, vermeidet die zwei häufigsten Fehler im MFH-Notfall: paralleles Anrufen aller Stellen ohne Information („Telefon-Stürmen") und das Übersehen pflegebedürftiger Mieter, weil keine vorbereitete Liste existiert. Wir liefern eine druckbare 1-Seiter-Vorlage und benennen die Pflichten aus § 536c BGB, dem WEG sowie den Versicherungsbedingungen klar. Stand: Mai 2026.

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Erste Minute: Wo das Problem sitzt – Wohnung, Haus oder Netz?

Drei Diagnose-Fragen klären in einer Minute, in welchem Bereich der Ausfall liegt:

  • Leuchtet im Hausflur das Licht? Wenn ja, ist nur Ihre Wohnung betroffen – dann hilft die Wohnungs-Diagnose nach Stromausfall – die ersten Schritte zur Diagnose.

  • Ist das ganze Haus dunkel, das Nachbarhaus aber hell? Dann liegt der Verdacht auf der Hausanlage – Hausanschlussraum oder Hauptverteilung. Hausverwaltung anrufen, nicht selbst in den HAR.

  • Ist auch das Nachbarhaus dunkel? Dann ist es ein Netzproblem – siehe Großflächiger Stromausfall im Stadtviertel.

Hausanschlussräume sind nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB Niederspannung, VDE-AR-N 4101) ausschließlich dem Verteilnetzbetreiber bzw. einer eingetragenen Elektrofachkraft zugänglich. Mietparteien und Eigentümer ohne Eintragung dürfen dort nicht eingreifen. Plomben am Hausanschluss sind sakrosankt – das Lösen ist nur dem Netzbetreiber gestattet.

Rolle Mieter: 5 Schritte und nicht mehr

Als Mieter haben Sie eine begrenzte, aber wichtige Rolle. Sie ist in fünf Schritten beschrieben.

  1. Hausverwalter / Hausmeister anrufen. Die Nummer steht am Schwarzen Brett, im Mietvertrag oder auf dem Aushang im Treppenhaus.

  2. Eigene Geräte vom Netz trennen. Computer, Fritz!Box, hochwertige Elektronik aus.

  3. Pflegebedürftige Nachbarn aufsuchen – informieren, beruhigen, ggf. Hilfe organisieren.

  4. Bei Schmorgeruch oder Rauch im Treppenhaus: Notruf 112 wählen, parallel Hausverwalter informieren. Niemand betritt den Hausanschlussraum.

  5. Mehrfach-Reset im eigenen Sicherungskasten unterlassen, wenn das ganze MFH betroffen ist – der Fehler sitzt nicht in Ihrer Wohnung.

Wichtig aus rechtlicher Sicht: Mieter haben nach § 536c BGB eine Anzeigepflicht bei Mängeln. Wer einen Stromausfall durch defekte Hausanlage nicht meldet, kann Ansprüche (z. B. Mietminderung, Schadensersatz) verlieren. Eine kurze Nachricht per E-Mail an die Hausverwaltung mit Datum, Stockwerk und Symptom ist Pflicht und ausreichend.

Rolle Hausverwalter: Telefonkette, Hausanschlussraum-Trigger, Mieter-Information

Die Hausverwaltung trägt die zentrale Koordinations-Last. Sie hat drei Phasen.

Telefonkette

Eingangsanruf eines Mieters dokumentieren: Datum, Uhrzeit, Stockwerk, Symptom, Anrufer. Ein einziger Anruf reicht für die Diagnose; weitere Mieter brauchen nicht zentral angerufen zu werden, wenn eine Mieter-Telefonkette vorab eingerichtet ist (siehe FAQ). Ohne Telefonkette ist die schnellste Information die Kombination aus persönlicher Türrunde durch den Hausmeister und einer Information per E-Mail-Verteiler oder Mieter-App.

Aushang-Vorlage

Vorbereiteter Aushang im Treppenhaus, Format A4, mit Platz für Datum, voraussichtliche Dauer, Notruf-Hinweis und Hausverwalter-Kontakt. Mehrsprachig sinnvoll, je nach Mieterstruktur. Beispieltext: „Stromausfall seit [Uhrzeit]. Elektro-Notdienst ist informiert. Voraussichtliche Wiederinbetriebnahme: [Uhrzeit]. Hausverwaltung: [Nummer]. Bei Schmorgeruch oder Rauch: 112."

Versicherungsmeldung

Schadensanzeige an die Wohngebäude-Versicherung unverzüglich, schriftlich innerhalb der in der Police genannten Frist – nach GDV-Standard und Empfehlung der Verbraucherzentralen typisch innerhalb von 7 Tagen. Die Police regelt im Detail, welche Folgeschäden gedeckt sind. Eine vorab gepflegte E-Mail-Vorlage spart in der Akut-Lage Stunden. Parallel: Aufzugsfirma kontaktieren bei eingeschlossener Person, Notdienst aktivieren über bestehenden Elektro-Wartungs-Vertrag.

Pflegebedürftige Mieter aktiv kontaktieren – Voraussetzung ist eine DSGVO-konform vorab gepflegte Liste mit Einverständnis. Diese Investition zahlt sich im Ernstfall vielfach aus.

Rolle WEG-Beirat / Eigentümergemeinschaft: Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum

Im Wohnungseigentum gibt es eine klare Grenze. Das Sondereigentum des einzelnen Eigentümers endet nach gängiger Auslegung des WEG (in seiner seit 2020 reformierten Fassung) hinter der Wohnungs-Sicherung. Alles davor – Hauptverteilung, Hausanschluss-Sicherung, Steigleitungen – ist Gemeinschaftseigentum.

Daraus folgen vier Aufgaben des Beirats und der Eigentümergemeinschaft:

  • Beauftragung Innungs-Notdienst läuft über die Verwaltung; die Kosten gehen an die Gemeinschaft.

  • Plausibilitätsprüfung der Notdienst-Rechnung durch den Beirat – sind Stundenanzahl, Material, Anfahrtspauschale nachvollziehbar?

  • Versicherungsmeldung ist Verwaltungs-Sache; der Beirat hält die Information in der Akte.

  • Nachsorge-Maßnahmen abstimmen: war eine DGUV-V3-Prüfung der Hausanlage überfällig? Wenn ja, vorziehen.

Für die rechtliche Vertiefung empfehlen wir Elektro im Mietrecht und in der Versicherung.

Was nie versäumt werden darf (alle Rollen)

Fünf Pflicht-Checks gelten unabhängig von der Rolle:

  • Pflegebedürftige Bewohner identifizieren – mit DSGVO-Einverständnis vorab eine Liste aufbauen.

  • Aufzug-Notruf testen – nach DIN EN 81-28 muss der Aufzug ein Zwei-Wege-Notrufsystem mit eigener Energieversorgung haben.

  • Heizungsanlage prüfen – ohne Strom keine Pumpenfunktion, Zirkulation steht still.

  • Trinkwasser-Versorgung in höheren Stockwerken – ab einer gewissen Höhe braucht es Druckerhöhungs-Pumpen; ohne Strom kein Druck.

  • Brandmeldeanlage nach Wiederkehr prüfen – sie ist nach DIN VDE 0833 mit Notstromversorgung ausgestattet, sollte aber nach jedem Ausfall auf Funktion geprüft werden.

Druckbare 1-Seiter-Vorlage

```

NOTFALL-CHECKLISTE — STROMAUSFALL MFH (Stand: Mai 2026)

ROLLE MIETER (5 Schritte)

[ ] Hausflur-Licht prüfen — alle betroffen?

[ ] Hausverwalter / Hausmeister benachrichtigen

[ ] Eigene Geräte vom Netz trennen

[ ] Pflegebedürftige Nachbarn aufsuchen

[ ] Bei Schmorgeruch im Treppenhaus: Notruf 112

ROLLE HAUSVERWALTER

[ ] Eingangsanruf dokumentieren (Datum, Stockwerk, Symptom)

[ ] Innungs-Notdienst aktivieren

[ ] Aushang im Treppenhaus + Mail/App-Information

[ ] Liste pflegebedürftiger Mieter durchgehen

[ ] Aufzugsfirma kontaktieren bei Personenfeststellung

[ ] Schadenstelegramm an Wohngebäudeversicherung (≤ 7 Tage)

[ ] Innerhalb 24 h Mieter über Stand informieren

ROLLE WEG-BEIRAT

[ ] Plausibilität Notdienst-Rechnung prüfen

[ ] Versicherungs-Meldung in der Akte

[ ] Nachsorge-Maßnahmen mit Verwaltung abstimmen

KEINE ROLLE — NIEMAND

[ ] Hauptschalter / Hausanschlussraum eigenmächtig betätigen

[ ] Plomben am Hausanschluss anfassen

```

Häufig gestellte Fragen

Wer ist bei Stromausfall im Mehrfamilienhaus zuständig?

Im Mehrfamilienhaus laufen drei Stränge parallel. Der Mieter prüft die eigene Wohnung und meldet einen Mangel an die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung beauftragt im Bereich der Hausanlage einen Fachbetrieb, koordiniert Mieter-Information und meldet Schäden der Versicherung. Der WEG-Beirat prüft Plausibilität der Maßnahmen, wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt. Der Verteilnetzbetreiber ist nur für Probleme jenseits des Hausanschlusses zuständig.

Wer haftet für Schäden im Mehrfamilienhaus?

Der Vermieter / die WEG haftet für Mängel der Hausanlage nach § 535 BGB; bei Großstörungen jenseits des Hausanschlusses sind Netzbetreiber und ggf. Versicherer zuständig. Folgeschäden in der Wohnung (verdorbene Lebensmittel) sind in der Regel Sache der Hausrat-Police des Mieters; Schäden an Hausanlage trägt die Wohngebäude-Versicherung des Eigentümers / der WEG. Mieter haben nach § 536c BGB Anzeigepflicht – wer schweigt, riskiert Anspruchsverlust.

Was passiert mit dem Aufzug bei Stromausfall?

Aufzüge fahren nach Stromausfall typischerweise in die nächste Etage und öffnen die Tür – Voraussetzung ist eine Notstromfunktion oder Schwerkraftsenkung. Eingeschlossene Personen erreichen über das Notruf-System nach DIN EN 81-28 die Aufzugsfirma. Sie kommt typischerweise binnen 30 Minuten. Versuchen Sie nie, die Tür eigenmächtig zu öffnen – Quetsch-Gefahr.

Wie organisiere ich eine Mieter-Telefonkette?

Mit Einverständniserklärung der Mieter (DSGVO). Die Hausverwaltung pflegt eine Liste mit Telefonnummern und Erreichbarkeit, idealerweise mit Markierung pflegebedürftiger Personen. Im Stör-Fall ruft jeder Listen-Eintrag den nächsten an – nicht zentral aus dem Verwaltungs-Büro. Vorteil: Information erreicht alle Mieter binnen Minuten, ohne dass die Verwaltung 24 Anrufe erledigen muss. Eine vorab dokumentierte Reihenfolge spart in der Akut-Lage entscheidende Zeit.

Wer darf den Hauptschalter im Mehrfamilienhaus betätigen?

Den Wohnungs-Hauptschalter darf jeder Mieter betätigen. Den Haus-Hauptschalter im Hausanschlussraum darf nur eine eingetragene Elektrofachkraft oder der Verteilnetzbetreiber bedienen – Plomben sichern den Bereich. Eigentümer ohne Elektroeintragung dürfen ebenfalls nicht eingreifen. Im Brandfall öffnet die Feuerwehr den HAR.

Was gehört in den Hausanschlussraum eines MFH?

Hausanschluss-Sicherung, Hauptverteilung mit Stromzählern, Sammel-Schienen, ggf. Brandmeldeanlage-Notstrom, ggf. Aufzugs-Steuerung. Der HAR ist nach VDE-AR-N 4101 / TAB der Netzbetreiber definiert; er ist trocken, sauber, frei zugänglich für Fachpersonal und mit Plomben gesichert. Eigentümer und Hausverwaltung müssen den HAR-Zustand laut DGUV V3 in regelmäßigen Intervallen prüfen lassen.

Fazit

Eine MFH-Notfall-Checkliste lebt davon, dass sie vor der Lage existiert – nicht währenddessen. Drei Vorbereitungen lohnen sich: erstens die Telefonkette mit DSGVO-konformen Einverständnissen, zweitens die Liste pflegebedürftiger Mieter mit Notfall-Kontakt, drittens ein laufender Elektro-Notdienst-Wartungs-Vertrag. Im Akut-Fall trägt jeder seinen Teil: Mieter melden den Mangel, Hausverwalter aktivieren, WEG-Beirat dokumentieren. Niemand greift in den Hausanschlussraum ein – das ist VDE-AR-N-4101-Bereich und Sache des Netzbetreibers oder einer eingetragenen Elektrofachkraft. Lesen Sie als Nächstes „Großflächiger Stromausfall im Stadtviertel", wenn die Lage außerhalb Ihres Hauses liegt – oder „Lebensmittelsicherheit bei längerem Stromausfall", um die Mieter-Information zur Kühlkette mit aufzunehmen.

Weiterführende interne Ratgeber

  • Elektro-Ratgeber Übersicht

  • Alle Stromausfall- und FI-Schalter-Themen

  • Großflächiger Stromausfall im Stadtviertel

  • Lebensmittelsicherheit bei längerem Stromausfall

  • Stromausfall – die ersten Schritte zur Diagnose

Quellen

[1] gesetze-im-internet.de: § 536c BGB · abgerufen 8. Mai 2026.

[2] gesetze-im-internet.de: WEG · abgerufen 8. Mai 2026.

[3] BBK: Vorsorge bei Stromausfall · bbk.bund.de · abgerufen 8. Mai 2026.

[4] GDV: Wohngebäudeversicherung · gdv.de · abgerufen 8. Mai 2026.

[5] VDE: DIN EN 81-28, DIN VDE 0833 · vde.com · abgerufen 8. Mai 2026.

Verwandte Ratgeber

Fazit: Stromausfall im Haus klar verteilen

Beim Stromausfall im Mehrfamilienhaus gilt: Mieter sichern ihre Wohnung und melden, die Hausverwaltung koordiniert Gemeinschaftsanlagen wie Aufzug und Heizung, und die WEG klärt Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Wer seine Rolle kennt, verhindert, dass ein Stromausfall im Streit endet.