Auf einen Blick

Wasserzähler tauschen lassen oder Frage zur Eichfrist? Wir vermitteln einen geprüften Sanitär-Innungsbetrieb in Ihrer Region.

  • Eichfristen nach Anlage 7 MessEV: Kaltwasser 6 Jahre, Warmwasser 5 Jahre — danach Eichaustausch zwingend.

  • Hauptzähler = Versorger; Wohnungs-Subzähler = Eigentümer / Vermieter.

  • Mieter sind nach § 555a BGB zur Duldung verpflichtet.

  • Eichaustausch-Kosten sind nach BGH-Rechtsprechung als Betriebskosten umlagefähig — Defekt-Tausch dagegen nicht.

  • Erstinstallation Wohnungszähler ist Modernisierung nach § 559 BGB mit 8% p. a.-Umlage.

  • Plombierung nur durch staatlich anerkannte Stelle — Eigenleistung verboten (§ 23 MessEG).

Wie oft müssen Wasserzähler getauscht werden?

Die gesetzliche Eichfrist für Wasserzähler beträgt 6 Jahre für Kaltwasser und 5 Jahre für Warmwasser (Anlage 7 MessEV). Nach Ablauf ist der Wasserzähler nicht mehr eichgültig — der Eichaustausch ist zwingend. Hauptzähler tauscht der Wasserversorger; Wohnungs-Subzähler der Eigentümer / Vermieter. Mieter müssen den Tausch dulden.

Einleitung

Wasserzähler tauschen klingt nach handwerklicher Routine — bis Sie als Vermieter die Nebenkosten-Abrechnung zerlegen oder als Mieter die Tausch-Mitteilung Ihres Vermieters in der Hand halten. Drei Begriffe entscheiden alles: Eichfrist, Eigentümer-Akteur und Umlagefähigkeit.

Kalt 6, Warm 5 Jahre — das sagt Anlage 7 MessEV [1]. Hauptzähler trägt der Versorger (AVBWasserV § 18) [2], Wohnungs-Subzähler trägt der Eigentümer; und der Eichaustausch ist nach BGH-Rechtsprechung als Betriebskosten umlagefähig — der Defekt-Tausch ist es nicht [5].

Dieser Ratgeber führt Sie paragrafen-genau durch die Eichfristen, die Akteurs-Trennung, die Umlagefähigkeit und die Duldungspflicht des Mieters nach § 555a BGB — damit Sie weder als Vermieter noch als Mieter rechtstechnisch ins Leere laufen. Stand: Mai 2026.

Hat Ihr Vermieter oder Messdienstleister einen Tauschtermin angekündigt? Wir vermitteln eingetragene SHK-Fachbetriebe für transparente Eichaustausch-Abwicklung.

Eichfristen nach MessEG / MessEV

MessEG-Grundlagen

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) bildet die zentrale Gesetzesgrundlage für alle Mess­geräte im wirtschaftlichen Verkehr. Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) konkretisiert die Eichfristen in Anlage 7 je Zählertyp.

Anlage 7 MessEV

Zählertyp

Eichfrist

Rechtsgrundlage

Kaltwasserzähler

6 Jahre

Anlage 7 MessEV

Warmwasserzähler

5 Jahre

Anlage 7 MessEV

Wärmemengenzähler

5 Jahre

Anlage 7 MessEV

Die Eichfrist beginnt mit dem 31. Dezember des Eichjahres und endet entsprechend nach 5 bzw. 6 Jahren [1]. Nach Ablauf gilt der Wasserzähler eichtechnisch als nicht mehr verkehrsfähig — die Messwerte sind eich­rechtlich nicht mehr belastbar.

Stichprobenprüfung als Alternative

Theoretisch lässt sich die Eichfrist durch ein Stichprobenprüfverfahren (Bestandsprüfung) durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle verlängern. In der Praxis wird dieser Weg selten genutzt — der Eichaustausch ist meist günstiger als die Prüfung des Bestandsgeräts.

Übergeordnet: Cluster-Hub Sanitärinstallation und Sanierung.

Hauptzähler vs. Wohnungs-Subzähler

Hauptzähler — Versorger

Der Hauptwasserzähler am Hausanschluss ist Eigentum des Wasserversorgers. Der Tausch erfolgt durch den Versorger oder einen von ihm beauftragten Dienstleister. Nach AVBWasserV § 18 ist der Tausch kostenfrei für den Hauseigentümer — die Aufwendungen sind in der allgemeinen Wasser-Grundgebühr enthalten [2]. Hauseigentümer müssen lediglich den Zugang zum Wasserzähler ermöglichen.

Wohnungs-Subzähler — Eigentümer

Wohnungs-Subzähler (Wohnungswasserzähler in Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentumsanlagen) sind Eigentum des Eigentümers oder Vermieters. Der Tausch erfolgt durch einen SHK-Fachbetrieb oder einen spezialisierten Messdienstleister. Die Kosten trägt der Eigentümer und kann sie unter bestimmten Voraussetzungen über die Betriebskosten umlegen (siehe ).

Wasserzähler

Eigentum

Tausch durch

Direkte Kosten Eigentümer

Hauptzähler

Wasserversorger

Versorger / dessen Dienstleister

keine (in Grundgebühr enthalten)

Wohnungs-Subzähler

Eigentümer / Vermieter

SHK-Fachbetrieb / Messdienstleister

30–150 € pro Wasserzähler

Gartenwasserzähler

Hauseigentümer

SHK-Fachbetrieb

50–120 €

In Eigentümergemeinschaften reicht für die erstmalige Installation von Wohnungswasserzählern eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung (BGH, 21.01.2011, V ZR 76/10; heute § 19 WEG).

Wer zahlt? Betriebskosten und Umlagefähigkeit

Eichaustausch

Der turnusmäßige Eichaustausch eines Wohnungs-Subzählers kann nach BGH-Rechtsprechung als Betriebskosten umlagefähig sein — vorausgesetzt, die Kosten einer gesetzlich vorgeschriebenen Eichung des Bestandsgeräts wären mindestens gleich hoch gewesen, was praktisch fast immer der Fall ist [5]. Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Defekt-Tausch

Wenn ein Wasserzähler außerhalb der Eichfrist defekt geht (z. B. nach drei Jahren), ist der Tausch Erhaltungsaufwand des Vermieters — und nicht umlagefähig. Diese Kosten muss der Vermieter aus eigener Tasche bezahlen.

Erstinstallation

Die erstmalige Installation von Wohnungswasserzählern ist eine Modernisierungsmaßnahme nach § 559 BGB. Der Vermieter darf eine Mieterhöhung von 8% der aufgewendeten Kosten pro Jahr ansetzen (Faktor seit 1. Januar 2025) [3].

Vorgang

Umlagefähigkeit

Eichaustausch turnusmäßig

ja — als Betriebskosten (BGH-Linie)

Defekt-Tausch außerhalb Eichfrist

nein — Erhaltungsaufwand Vermieter

Erstinstallation Wohnungszähler

nein, aber § 559 BGB Mieterhöhung möglich

Hauptzähler-Tausch

entfällt — Versorger trägt

Reverse-Hinweis für Mieter ohne Wohnungszähler: Ohne Subzähler kann eine Über-Nutzungs-Situation (große Familie auf wenig Wohnfläche) nicht gezielt gegen den Mieter umgelegt werden — der Vermieter darf nach Wohnfläche oder Personenzahl abrechnen.

Vertiefung Sanitärrecht: Sanitär-Recht und Versicherung.

Was passiert bei abgelaufener Eichfrist?

Schätzung

Ein eichüberfälliger Wasserzähler ist nicht automatisch defekt — er misst weiterhin, aber seine Werte sind eichtechnisch nicht mehr belastbar. Nach BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 112/10, 17.11.2010) bleibt eine Mietabrechnung mit eichüberfälligem Wasserzähler grundsätzlich wirksam, wenn der Vermieter den Verbrauch plausibel schätzt [4][5] — etwa anhand der Vorjahresverbräuche oder vergleichbarer Wohneinheiten.

Mieter-Beweismöglichkeiten

Der Mieter kann nachweisen, dass der tatsächliche Verbrauch vom Schätzwert abweicht. Die Beweislast liegt dabei beim Mieter — er muss durch Vergleichsverbrauch, Wasserzähler­ablesungen anderer Geräte (z. B. parallele Warmwasser-Zähler) oder Sachverständigen-Gutachten den Gegenbeweis führen.

Eichüberfälligkeit ist also kein Abrechnungshindernis — früher umstritten, durch BGH höchstrichterlich geklärt. Für den Vermieter folgt daraus: Den Eichaustausch zeitnah erledigen, sobald die Frist abläuft — das schafft Rechtsklarheit für alle Folgejahre.

Auf der Versorgungsseite gilt Analoges: Ein eichüberfälliger Hauptzähler wird vom Versorger geschätzt — typisch nach kWh-Wert oder Verbrauchsprofil ähnlicher Haushalte.

Streitfall mit Mieter oder Vermieter um Eich-Abrechnung? Wir verweisen auf Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Duldungspflicht des Mieters

Der Eichaustausch ist eine Erhaltungsmaßnahme nach § 555a BGB — Mieter sind duldungspflichtig [3]. Der Vermieter muss den Termin angemessen ankündigen — typisch eine bis zwei Wochen schriftlich vorher, mit Vorschlag eines üblichen Werktags-Termins (in der Regel Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr).

Eine Verweigerung bei eichüberfälligem Zähler wäre treuwidrig. Im Streitfall kann der Vermieter eine behördliche Duldungsanordnung erwirken und Schadens­ersatz für die mehrfach vergeblich angereiste Handwerker-Truppe verlangen.

Praktischer Hinweis: Mieter sollten alternative Termine anbieten, wenn der erste Vorschlag nicht passt — eine Komplett-Verweigerung ist nahezu immer aussichtslos und teuer.

Praktische Tauschabwicklung

Vorbereitung

Vor dem Tausch ist der Hauptabsperrhahn zu schließen und das Hausnetz durch Öffnen eines Wasserhahns drucklos zu machen. Vor und nach dem Tausch werden beide Zählerstände (Alt-Endstand, Neu-Anfangsstand) mit Datum und Unterschrift protokolliert — wichtig für die nahtlose Abrechnung.

Plombierungs-Pflicht

Die Plombierung des neuen Wasserzählers ist Pflicht und darf nur durch eine staatlich anerkannte Stelle (Eichbehörde / akkreditierter Messdienstleister) erfolgen. Eigenleistung am Zähler oder an der Plombe gilt als Eich-Manipulation und ist nach § 23 MessEG bußgeldbewehrt.

Vorbereitungs-Checkliste:

  • Termin schriftlich mit Mietern abstimmen.

  • Hauptabsperrhahn-Lage bestätigt, Zugang frei.

  • Alt-Zählerstand mit Foto dokumentieren.

  • Neu-Zähler mit gültiger Eichplakette prüfen.

  • Plombierung durch berechtigte Stelle dokumentieren lassen.

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Aus 18 Jahren Bauleitung

Bei jedem Vermieter-Mandat prüfen wir als Erstes die Eichplakette an den Wohnungs- und Hauptzählern. Die Eichplakette zeigt das Eichjahr — in dem Moment, in dem die Sechs-Jahres-Frist abläuft (Kaltwasserzähler), entstehen Rechtsrisiken für die Betriebskosten­abrechnung. Wir haben mehrere Streitfälle erlebt, in denen der Mieter eine Komplett-Abrechnung mit Verweis auf einen eichüberfälligen Zähler gekippt hat — bis der BGH 2010 die Schätzungs-Befugnis klargestellt hat. Trotzdem: Pro-aktiver Tausch ist immer günstiger als die nachträgliche Verteidigung der Abrechnung.

FAQ

Wie oft muss ein Wasserzähler ausgetauscht werden?

Die gesetzliche Eichfrist beträgt nach Anlage 7 MessEV 6 Jahre für Kaltwasser und 5 Jahre für Warmwasser. Nach Ablauf gilt der Zähler eichtechnisch nicht mehr als verkehrsfähig — der Eichaustausch ist Pflicht. Eine Verlängerung über Stichprobenprüfung ist gesetzlich möglich, in der Praxis aber fast immer teurer als der Tausch selbst. (Stand: Mai 2026)

Wer trägt die Kosten für den Wasserzähler-Tausch?

Hauptzähler (am Hausanschluss): Eigentum des Wasserversorgers, Tausch durch Versorger, kostenfrei für Hauseigentümer (AVBWasserV § 18 — Kosten in der Wasser-Grundgebühr). Wohnungs-Subzähler: Eigentum des Eigentümers, Tausch durch Messdienstleister oder SHK-Fachbetrieb. Kosten des turnusmäßigen Eichaustauschs sind nach BGH-Rechtsprechung als Betriebskosten umlagefähig auf Mieter; Defekt-Reparatur zwischen den Eichfristen ist Erhaltungsaufwand des Vermieters und nicht umlagefähig. (Stand: Mai 2026)

Muss der Mieter den Wasserzähler-Tausch dulden?

Ja. Der Eichaustausch ist eine Erhaltungsmaßnahme nach § 555a BGB — Mieter sind duldungspflichtig. Der Vermieter muss den Termin angemessen ankündigen (1–2 Wochen schriftlich, übliche Tageszeit). Eine Verweigerung bei eichüberfälligem Zähler wäre treuwidrig; im Streitfall kann der Vermieter eine behördliche Duldungsanordnung erwirken. Schadensersatzansprüche bei unberechtigter Verweigerung sind möglich. (Stand: Mai 2026)

Was passiert, wenn der Wasserzähler abgelaufen ist?

Ein eichüberfälliger Zähler ist nicht automatisch defekt — die Messwerte sind aber eichtechnisch nicht mehr belastbar. Nach BGH-Rechtsprechung (u. a. VIII ZR 112/10, 17.11.2010) bleibt eine Mietabrechnung mit eichüberfälligem Zähler grundsätzlich wirksam, wenn der Vermieter den Verbrauch plausibel schätzt — die Beweislast für abweichenden tatsächlichen Verbrauch trägt dann der Mieter. Der Eichaustausch sollte trotzdem zeitnah erfolgen, um Rechtsklarheit für Folgejahre zu schaffen. (Stand: Mai 2026)

Wer tauscht den Hauptwasserzähler?

Der Hauptwasserzähler ist Eigentum des Wasserversorgers; der Tausch erfolgt durch den Versorger oder einen von ihm beauftragten Dienstleister. Hauseigentümer müssen den Termin lediglich ermöglichen — direkte Tauschkosten fallen nicht an, sie sind in der allgemeinen Wasser-Grundgebühr enthalten (AVBWasserV § 18). (Stand: Mai 2026)

Was kostet ein Wasserzähler-Tausch?

Der Eichaustausch eines Wohnungs-Subzählers kostet Stand Mai 2026 typisch 30–80 € je Zähler bei Messdienst-Verträgen (Stückpreis); freie Beauftragung eines SHK-Fachbetriebs 80–150 € je Zähler inkl. An- und Abfahrt. Hauptzähler-Tausch ist für Hauseigentümer kostenfrei durch den Wasserversorger. (Stand: Mai 2026)

Sind Eichaustausch-Kosten umlagefähig?

Ja, der turnusmäßige Eichaustausch ist nach BGH-Rechtsprechung als Betriebskosten umlagefähig — vorausgesetzt, die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Eichung des Bestandsgeräts wären mindestens gleich hoch gewesen, was praktisch immer der Fall ist. Defekt-Tausch außerhalb der Eichfrist und Erstinstallation Wohnungs-Subzähler sind dagegen Erhaltungs- bzw. Modernisierungsaufwand des Vermieters und nicht über Betriebskosten umlagefähig. (Stand: Mai 2026)

Fazit

Wasserzähler-Tausch ist Pflicht — nicht Verhandlungssache. Die Eichfristen aus Anlage 7 MessEV (6 Jahre Kaltwasser, 5 Jahre Warmwasser) gelten bundesweit; Vermieter und WEG-Verwalter müssen den Eichaustausch organisieren. Mieter sind nach § 555a BGB duldungspflichtig.

Bei der Kosten-Frage gilt: turnusmäßiger Eichaustausch ist umlagefähig (BGH-Linie), Defekt-Tausch nicht. Erstinstallation eines Wohnungszählers ist Modernisierung mit Mieterhöhungs-Anspruch nach § 559 BGB. Hauptzähler tauscht ohne direkte Hauseigentümer-Kosten der Wasserversorger (AVBWasserV § 18).

Wenn Sie als Vermieter unsicher sind, prüfen Sie zuerst die Eichplakette — eine ablesbare Jahreszahl spart Anwaltshonorar bei der nächsten Abrechnung. Die Plombierung gehört in die Hand einer staatlich anerkannten Stelle — niemals in DIY-Eigenleistung.

→ eingetragener SHK-Fachbetrieb in Ihrer Region

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Quellen

[1] MessEG / MessEV Anlage 7 — Eichfristen Wasserzähler · gesetze-im-internet.de · abgerufen 8. Mai 2026.

[2] AVBWasserV § 18 — Versorger-Verantwortung Hauptzähler · gesetze-im-internet.de/avbwasserv/__18.html · abgerufen 8. Mai 2026.

[3] BGB §§ 555a, 559 — Duldung und Modernisierung · § 555a BGB · abgerufen 8. Mai 2026.

[4] BGH, Urt. v. 17.11.2010, VIII ZR 112/10 — Schätzbefugnis bei eichüberfälligen Zählern · abgerufen 8. Mai 2026.

[5] mietrecht.org: Zähleraustausch statt Eichung · abgerufen 8. Mai 2026.

[6] Verbraucherzentrale Bundesverband: Heizkosten und Wasserzähler · verbraucherzentrale.de · abgerufen 8. Mai 2026.

Kurz zusammengefasst: Jeder Wasserzähler unterliegt einer gesetzlichen Eichfrist von sechs Jahren. Wird die Frist überschritten, darf der Wasserzähler nicht mehr zur Abrechnung genutzt werden. Den Tausch übernimmt meist der Versorger oder Eigentümer — Mieter müssen den Zugang zum Wasserzähler nur ermöglichen.